Verhinderungspflege

Menschen mit einer Pflegestufe werden oft teilweise oder vollständig von einem Angehörigen versorgt. Sollte die Versorgung durch den Angehörigen zeitweise nicht möglich sein – z.B. durch Krankheit oder Urlaub, kann bei der Pflegekasse Verhinderungspflege beantragt werden, wenn dadurch z.B eine Verschlimmerung der Pflegesituation oder eine Krankenhauseinweisung vermieden wird.

Pro Kalenderjahr können rund 1500 Euro über Verhinderungspflege abgerechnet werden. Diese Gelder können einmal für die ambulante Versorgung und einmal für die stationäre Versorgung verwendet werden.