Alltagskompetenz

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind nicht mehr vollständig in der Lage alle Angelegenheiten Ihres Alltages selbständig zu organisieren. So kann es durchaus möglich sein, dass der Betroffene selbständig zum einkaufen geht, aber der Weg nach Hause nicht mehr alleine gefunden wird.

Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird nach Antrag bei der Krankenkasse vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse begutachtet. Die Alltagskompetenz wird separat zur Pflegebedürftigkeit begutachtet. So kann es ein, dass ein Betroffener noch keine Pflegestufe bekommt, aber die eingeschränkte Alltagskompetenz attestiert wird.

Bekommt der betroffene die Alltagskompetenz attestiert so hat er Anrecht auf zusätzliches Betreuungsgeld von 100 Euro (in schweren Fällen 200 Euro). Rechnungen, die durch zusätzliche Betreuung anfallen, (z.B. Seniorenstube) werden von den Angehörigen bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser erstattet.